Laut SOLAS Vorschrift II-2/15.2.11 müssen beim Bau und Betrieb von Schiffen alle kraftstoffführenden Leitungen mit einer geeigneten Spritzschutz-Vorrichtung versehen werden, die im Falle einer Undichtigkeit das unkontrollierte Austreten des Kraftstoffes verhindert. Von den Klassifikationsgesellschaften werden unterschiedliche Produkte zugelassen.